
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere des Individualarbeitsrechts:
Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und Vertretung im Kündigungsschutzverfahren
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Lohn- und Gehaltsfragen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten
Abmahnungen
Arbeitszeugnisse
Beratung des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers



Kennen Sie alle Rechte als Arbeitnehmer? Suchen Sie als Arbeitgeber Rechtssicherheit?
Bewusst beraten wir beide Seiten. So stellen wir sicher, dass die Interessenlage unserer Mandanten nicht isoliert betrachtet wird, sondern stets auch die Interessenlage des jeweiligen Gegenübers aus eigener Erfahrung beurteilt werden kann. Auf diese Weise bieten wir unseren Mandanten eine individuelle und umfassende Beratung.
Bei Arbeitnehmern berücksichtigen wir das persönliche Umfeld, das Lebenskonzept und die darauf aufbauenden individuellen Wünsche und Vorstellungen. Bei Arbeitgebern geht es um die Einbindung der konkreten Fragestellungen in das Unternehmenskonzept.