



Mit dem Tode fällt der Nachlass beim Erbfall unmittelbar an den Erben oder die Erbengemeinschaft. Erbe wird derjenige, der aufgrund einer wirksamen Verfügung hierzu vom Erblasser berufen ist. Fehlt eine solche Anordnung (Testament), so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Wir helfen Ihnen, Ihren Nachlass in Ihrem Sinne und unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben zu regeln – ob es um Ihr Privatvermögen geht oder um Betriebsvermögen und die Nachfolgeplanung in Ihrem Unternehmen.
Auch bei Fragen zur Erbschaftsteuer, bei Streit unter den Erben oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.