
Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken und Eigentumswohnungen
Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Bestellungen oder Löschungen von Grundpfandrechten oder Grunddienstbarkeiten
Grundstücksschenkungen und -überlassungen etc.
Gründung von Gesellschaften und deren Umwandlung
Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern
Gesellschaftsvertragsänderungen
Testamente, Erbverträge,
Erbauseinandersetzung
Erbscheinsanträge
Nachlassvorgänge aller Art etc.
Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen
Patientenverfügungen Vorsorgevollmachten,
Adoptionen



Der Notar betreut Sie bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, wie zum Beispiel bei der Gründung von Gesellschaften, Immobilienkäufen, Testamenten oder Eheverträgen. Die sorgfältige Vertragsgestaltung kann Ihnen viel Ärger ersparen und Sie vor finanziellem Schaden bewahren.
Die Aufgaben des Notars umfassen dabei sowohl die rechtliche Beratung und die Ausarbeitung von Verträgen mit anschließender Beurkundung, als auch die gesamte praktische Abwicklung des Rechtsgeschäfts (Anträge beim Grundbuchamt, Handelsregister-Anmeldungen usw.).
Neben der Beurkundung von Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften ist der Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften und die Ausfertigung beglaubigter Abschriften von Urkunden zuständig.