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Vorweggenommene Erbfolge: Pflichtteilsverzicht nicht vergessen!

Viele Menschen übergeben ihr Unternehmen schon zu Lebzeiten an eines ihrer Kinder. Das ist auch ratsam. Die Freibeträge gemäß Erbschaftssteuergesetz werden gemäß § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu gewährt. Außerdem ist eine rechtzeitige Unternehmensnachfolge gut für das Unternehmen.

Auch Wohnhäuser oder Mietobjekte werden oft schon vor dem Tod des Erblassers übertragen. Auch auf diese Art lässt sich erheblich Erbschaftssteuer sparen, wenn der Übergeber die Schenkung um mindestens 10 Jahre überlebt.

Wenn der Übernehmer Geschwister hat, erben die oft den Rest. Wenn seit der Schenkung und dem Tod mehr als 10 Jahre vergangen sind, kann der Beschenkte von seinen Geschwistern Pflichtteilsansprüche geltend machen, obwohl er schon viel erhalten hat. Das kann man vermeiden, indem der Übernehmer im Übergabevertrag einen Verzicht auf Pflichtteilsansprüche abgibt. Dieser Verzicht kostet keine extra Gebühren. Ein reiner Pflichtteilsverzicht muss auch nicht dem zentralen Testamentsregister übermittelt werden.