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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft endet mit Insolvenzeröffnung. Dies gilt auch bei Eigenverwaltung.

Der Bundesfinanzhof hat am 15.12.2016 entschieden, dass die umsatzsteuerliche Organschaft mit Insolvenzeröffnung endet, und zwar unabhängig davon, ob der Organträger oder die Organgesellschaft betroffen ist. Dies gelte auch im Falle der Eigenverwaltung.

Die amtlichen Leitsätze lauten:

  1. Mit der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers endet die Organschaft.
  2. Unabhängig von den Verhältnissen beim Organträger endet die Organschaft jedenfalls mit der Insolvenzeröffnung bei der Organgesellschaft.
  3. Die Bestellung eines Sachwalters im Rahmen der Eigenverwaltung nach § 270 ff. InsO in den Insolvenzverfahren des bisherigen Organträgers und der bisherigen Organgesellschaft ändert hieran nichts.

Christian Hausherr

Rechtsanwalt