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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Goslar e. V. angeordnet

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Goslar vom 13.04.2017 zu Aktenzeichen 33 IN 23/17 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Goslar e. V. angeordnet und Herr Rechtsanwalt Peter Steuerwald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

Der Geschäftsbetrieb des insolventen Kreisverbandes läuft uneingeschränkt weiter. Die Lohn- und Gehaltsansprüche der beschäftigten Mitarbeiter sind bis einschließlich Juni 2017 gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter zeigt sich optimistisch, dass es gelingen wird, den Betrieb insgesamt auch im eröffneten Verfahren zu erhalten und eine Fortführung bis auf weiteres sicherzustellen.