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Bedeutung der Eigenverwaltungen wächst gemäß Studie der Boston Consulting Group

Die Boston Consulting Group (BCG) legte erneut wieder ihre jährliche Studie zum ESUG vor. Darin kommen die Ersteller der Studie zu dem Ergebnis, dass sich die Eigenverwaltung bei den großen Insolvenzen immer stärker durchsetze. So habe in 2017 der Anteil der Eigenverwaltungen unter den 50 größten Insolvenzen einen Anteil von 2/3 ausgemacht. Im Jahr 2016 waren es noch 58 %. Insgesamt betrachtet werden die Unternehmen in Eigenverwaltungen immer größer. In 2017 befanden sich deutlich mehr große Unternehmen im Sinne des § 267 HGB unter den Verfahren als noch im Jahr zuvor (13 % statt 7 %). Wiederum in den 50 größten Eigenverwaltungen sei in 3 von 4 Fällen ein Sanierungsexperte in den Vorstand bzw. die Geschäftsführung berufen worden.

Die Studio enthält auch Angaben zur Gewichtung der §270a- § 270b-Verfahren. Im gesamten Zeitraum seit 2012 ist demnach nur in 20 % der Fälle ein § 270b-Verfahren eingeleitet worden. In 80 % der Fälle waren es § 270a-Verfahren.

Der Anteil der Verfahren, bei denen trotz Antrag auf Eigenverwaltung des Verfahren als Regelverfahren durch- oder fortgeführt wurde, nahm von 41 % im Jahr 2016 auf 38 % im Jahr 2017 ab.

(Zur Studie: https://www.bcg.com/de-de/d/press/13mar2017-fuenf-jahre-einfuehrung-insolvenzrecht-esug-erfolg-149333