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Vorteile der Sanierung im Insolvenzverfahren gegenüber der „freien“ Sanierung

Bei der Aufstellung des Sanierungskonzepts sollten auch die Vor- und Nachteile der „freien“ Sanierung gegenüber der Sanierung im Insolvenzverfahren mitbedacht werden. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Beteiligte das Unternehmen um jeden Preis erhalten will.

Die Vorteile der „freien“ Sanierung, wie das Fehlen eines Insolvenzverwalters oder Sachwalters sowie die fehlende Veröffentlichung sind den meisten Geschäftsführern bekannt.

Die Vorteile der Sanierung im Insolvenzverfahren sind dagegen häufig nicht bekannt. Hervorzuheben sind insbesondere:

  • Reduzierte Haftungsrisiken
  • Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen
  • Drucksituation für alle Beteiligte zum Handeln
  • Liquiditätshilfen durch Insolvenzgeld und Tilgungsstopp
  • Erleichterte Möglichkeiten der Vertragsbeendigung
  • Verkürzte Kündigungsfristen im Arbeitsrecht und Mietrecht
  • Deckelung von Sozialplanvolumen
  • Einbeziehung unwilliger Gläubiger

Je früher Unternehmenskrisen erkannt werden und gegengesteuert wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten der Sanierung. Es ist wichtig, dass Geschäftsführer und Mitarbeiter ein entsprechendes Problembewusstsein entwickeln und Strukturen geschaffen werden, die die Früherkennung von Krisen gewährleisten.

Zur Vermeidung von Strafbarkeit und Haftung muss der Geschäftsführer in der Krise regelmäßig prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und dies – ganz wichtig – auch dokumentieren.

Die Vorteile der Sanierung im Insolvenzverfahren sollten im Rahmen der Erstellung des Sanierungskonzepts mitbedacht werden. Parallel zur „freien“ Sanierung sollte der Insolvenzantrag vorbereitet werden, damit im Falle des Scheiterns der „freien“ Sanierung keine Zeit verloren geht (zweigleisiges Vorgehen).

RA Christian Hausherr