
Wann ist ein notarielles Testament sinnvoll?
Testamente sind in der Regel neu geschrieben oder notariell. Beim Notar kostet ein Testament Geld. In bestimmten Fällen ist ein notarielles Testament dennoch sinnvoll:
Wann ist ein notarielles Testament sinnvoll?
- Wenn Sie Immobilien besitzen, z. B. ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung. Um die im Erbfall umzuschreiben, brauchen Sie eine sogenannte „öffentliche Urkunde“. Das ist entweder ein notarielles Testament, ein notarieller Erbvertrag oder ein Erbschein. Notarielle Testamente kosten etwa halb so viel wie Erbscheine. Wer eine Immobilie hat, spart mit dem notariellen Testament Kosten.
- Gesellschaftsanteile an GmbHs, KGs oder anderen Formen. Die meisten kleineren und mittelständischen Betriebe sind heute GmbHs oder KGs. Auch hier vermeiden Sie mit dem notariellen Testament den viel teureren Erbschein.
- Auslandsvermögen: Außerhalb der EU (und in Irland und Dänemark) erkennen die meisten Länder nur notarielle Testamente an. Innerhalb der EU brauchen Sie ein sogenanntes europäisches Nachlasszeugnis. Das ist der Erbschein auf EU-Ebene. Der ist so teuer wie ein Erbschein.
- Unklare Situationen, Streit in der Familie: Der Notar bescheinigt im Testament, dass der Erblasser noch testierfähig war. Ein notarielles Testament kann gem. § 415 ZPO auch nicht vor- oder zurückdatiert werden. Es schafft daher Rechtssicherheit.
- Größeres Vermögen oder keine eigenen Nachkommen: Wenn man nicht an den Ehepartner oder Verwandter in gerader Linie vererbt, beträgt der Freibetrag nach ErbStG 20.000,00 €. Der Notar wird Sie zur Erbschaftssteuer gründlich und kompetent beraten.
Wann lohnt sich eher ein handschriftliches Testament?
- Wenn kein Immobilienvermögen vorhanden ist. Die Banken dürfen gemäß § 307 BGB kein notarielles Testament und keinen Erbschein verlangen. Sie müssen grundsätzlich das handschriftliche Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk akzeptieren.
- Die Familienplanung ist noch nicht abgeschlossen: Wenn noch Kinder zu erwarten sind, sollte man die Kosten für das notarielle Testament möglicherweise erst später aufwenden.
- Verhältnisse ändern sich noch: Wenn die Familienverhältnisse noch nicht geklärt sind oder man noch nicht weiß, wer z. B. das Familienunternehmen erben soll, lohnt sich eher ein handschriftliches Testament. Dann fallen die Kosten für ein notarielles nicht doppelt an.
Besonderheiten und Tipps
- Der Freibetrag der Erbschaftsteuer beträgt für den Ehepartner 500.000,00 €, für jedes Kind nach jedem Elternteil 400.000,00 €, für Seitenverwandte nur 20.000,00 €. Ihr Notar wird sich hierzu beraten.
- Abkömmlinge, Ehepartner und in manchen Fällen Eltern haben einen Pflichtteilsanspruch. Bei Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Auch hierzu wird Ihr Notar Sie beraten.
- Klare Unterscheidung zwischen Erbe und Vermächtnis: Die Erben bekommen das gesamte Erbe im Augenblick des Todes. Die Vermächtnisnehmer können einzelne Gegenstände aus dem Erbe herausverlangen. Das muss im Testament klar unterschieden werden.
- In den ersten zwei Jahren ab dem Erbfall ist die Berichtigung der Grundbücher kostenlos. Dazu benötigt man ein notarielles Testament oder einen Erbschein.
- Für Ehepaare empfiehlt sich das Ehegattentestament oder der Erbvertrag: Der überlebende Ehegatte kann das Testament dann nicht mehr zum Nachteil der gemeinsamen Kinder ändern.
- Wer nach türkischem Recht verheiratet ist oder in der Türkei Eigentum oder Erberwartungen hat, sollte kein Ehegattentestament beurkunden lassen, sondern einen notariellen Erbvertrag mit zwei Zeugen. Dieser wird in der Türkei anerkannt; ebenso auch ein notarielles Einzeltestament.
- Wer eine Immobilie oder Gesellschaftsanteile besitzt, sollte ein notarielles Testament verfassen.
- Gerade wenn Ihr Vermögen hoch ist, sollten Sie sich zum Thema Erbschaftsteuer beraten lassen.
Was können wir für Sie tun?
Wir unterstützen Sie strukturiert – von der Zielklärung bis zur rechtssicheren Umsetzung:
- Aufnahme Ihrer Familien- und Vermögenssituation
- Gestaltungsvorschläge (inkl. Konflikt- und Pflichtteilsprävention)
- Erstellung und Beurkundung des Testaments
- Verwahrung/Registrierung und Hinweise zur späteren Vollzugspraxis