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Sanierungsarbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fragen in Unternehmenskrisen

Gerade in Unternehmenskrisen spielt der arbeitsrechtliche Rahmen häufig eine entscheidende Rolle. Die Nutzung des Instrumentariums der Insolvenzordnung (§ 113, §§ 120 ff. InsO) kann den entscheidenden Unterschied für das Gelingen der Sanierung liefern. Hier sind insbesondere die folgenden Regelungen zu nennen:

  • Kündigungsfrist maximal 3 Monate, § 113 InsO
  • Reduzierter Prüfungsmaßstab beim Interessenausgleich, § 125 InsO
  • Deckelung des Sozialplanvolumens auf 2,5 Monatsverdienste, § 123 I InsO
  • Kündigung von Betriebsvereinbarungen, § 120 InsO
  • Widerruf von vor Verfahrenseröffnung geschlossenen Sozialplänen, § 124 InsO

Sanierende Übertragung

Bei der sanierenden Übertragung ist regelmäßig die Regelung des § 613a BGB mit der einschlägigen nationalen und europäischen Rechtsprechung zur berücksichtigen.  

Aus unserer Erfahrung im Rahmen der Insolvenzverwaltung mit Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Betriebsübergangsszenarien, Erwerberkonzepten, Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan und Standortschließungen entwickeln wir mit Ihnen sanierungsorientierte Lösungen.

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