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Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung in Braunschweig und Umgebung

Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren, bei welchem die Geschäftsleitung die Kontrolle über das Unternehmen behält. Anders als beim herkömmlichen Insolvenzverfahren – der Fremdverwaltung – bleibt die Verfügungsgewalt und die Finanzhoheit bei der Geschäftsleitung. Diese erhält einen Sachwalter an die Seite gestellt, der die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens zu überwachen hat. Solch einen Sachwalter als Experten im Fachbereich Insolvenz finden Sie in der Kanzlei für Insolvenzverwaltung Hausherr Steuerwald in und rund um Braunschweig.

Die Geschäftsleitung bleibt bei einer Eigenverwaltung Herr des Geschehens. Hierdurch können Know-how, Netzwerke und Vertrauen erhalten bleiben, was den Sanierungsprozess beschleunigt. Zusätzlich können negative Außenwirkungen der Insolvenz vermindert werden.

Aufgrund unserer Standorte in Braunschweig und Hannover können wir Sie vor Ort gut betreuen. Unsere Rechtsanwälte werden regelmäßig vom Insolvenzgericht Braunschweig und den nachfolgend genannten Insolvenzgerichten bestellt.

  • Eigenverwaltung Gifhorn
  • Eigenverwaltung Göttingen
  • Eigenverwaltung Goslar
  • Eigenverwaltung Hameln
  • Eigenverwaltung Hannover
  • Eigenverwaltung Hildesheim
  • Eigenverwaltung Wolfsburg


Sanierung und Restrukturierung im Insolvenzverfahren

Der Geschäftsleitung mangelt es oftmals an erforderlichen Kenntnissen bezüglich insolvenzspezifischer Besonderheiten. Daher muss sie durch eine in Insolvenzverfahren erfahrene Person kostenpflichtig vertreten oder ergänzt werden, was die Rechtsanwälte von Hausherr Steuerwald gern übernehmen.

Je früher die Möglichkeiten einer Sanierung und Restrukturierung in Eigenverwaltung geprüft werden, desto besser kann diese professionell vorbereitet und durchgeführt werden, was die Sanierungschancen signifikant erhöht. Die Anordnung der Eigenverwaltung setzt nach § 270 II Nr. 2 InsO insbesondere voraus, dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Die Eigenverwaltung setzt daher nach unserer Auffassung auch eine intakte Organisation des Unternehmens und eine aktuelle Buchhaltung voraus.

Das Schutzschirmverfahren zur Erstellung eines Insolvenzplans nutzen

Das Schutzschirmverfahren kombiniert den Vollstreckungsstopp (Schutzschirm) des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit der Eigenverwaltung, bei der die alte Geschäftsführung im Amt bleibt.  Das Gericht gewährt dem Unternehmen bei Vorlage einer Sanierungsbescheinigung eine dreimonatige Frist zur Erstellung eines Insolvenzplans , durch den das Unternehmen entschuldet und erhalten werden kann.

Mit der Schaffung des Schutzschirmverfahrens soll nach dem Willen des Gesetzgebers für den redlichen Unternehmer ein Anreiz geschaffen werden, möglichst frühzeitig einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung zu stellen. Neben der Vorlage eines Sanierungsplans ist es Voraussetzung, dass während des gesamten Verfahrens ein erfahrener Sanierungsexperte der Geschäftsführung zur Seite steht. Die Rechtsanwälte von Hausherr Steuerwald stehen Ihnen hier als Berater in Braunschweig oder sogar in Organstellung als sogenannter Sanierungs-Geschäftsführer zur Verfügung.

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