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Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung
Die erfolgreiche Anfechtung der von einem debitorischen Konto geleisteten Zahlungen an Gläubiger der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter ist bei einer Haftung des organschaftlichen Vertreters für Zahlungen auf das debitorische Konto nicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen.
Autor
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Christian Hausherr ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Betriebswirt (IWW), Wirtschaftsmediator und Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (RWS). Er ist als Notar, Sachwalter und Insolvenzverwalter tätig.
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