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Das Insolvenzregister wird europäisch

Eine neue Ära des Insolvenzregisters hat begonnen. Am 7. Juli 2014 hat die Europäische Kommission zusammen mit zunächst sieben Mitgliedstaaten die europäische Verknüpfung der Insolvenzregister eingeleitet. Dadurch ist es nun möglich, auf die Insolvenzinformationen anderer Mitgliedstaaten direkt zuzugreifen. An dem Pilotprojekt sind zunächst nur Tschechien, Deutschland, Estland, die Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien beteiligt. Durch den schnelleren und zentralen Zugriff auf Insolvenzdaten sollen die Gläubiger gestärkt und der Wirtschaftsstandort Europa auch für ausländische Investoren attraktiver gestaltet werden. Die Daten werden zentral, kostenlos und in allen europäischen Amtssprachen über das e-Justice Portal bereitgestellt. Auch Informationen zu den Insolvenzregistern aller beteiligten Mitgliedstaaten sind abrufbar. Das Projekt ist ein erster Schritt zur Vernetzung aller Insolvenzregister in Europa und Teil der Initiative zur Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts. Demnächst startet im e-Justice-Portal das Europäische Anwaltsregister „Find a Lawyer“ des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE), das unter anderem der DAV mit angestoßen hat.