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Lohnpfändung bei Betriebsübergang: Fortdauer der Pfandverstrickung und Erhaltung der Rangfolge
Nach einem Betriebsübergang bleiben die Pfandverstrickung und die Rangfolge von Lohnpfändungen erhalten. Es ist nicht erforderlich, neue Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen den Betriebserwerber zu erwirken.
Autor
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Christian Hausherr ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Betriebswirt (IWW), Wirtschaftsmediator und Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (RWS). Er ist als Notar, Sachwalter und Insolvenzverwalter tätig.
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