Unsere Kanzlei in Braunschweig

Lohnpfändung bei Betriebsübergang: Fortdauer der Pfandverstrickung und Erhaltung der Rangfolge

Nach einem Betriebsübergang bleiben die Pfandverstrickung und die Rangfolge von Lohnpfändungen erhalten. Es ist nicht erforderlich, neue Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen den Betriebserwerber zu erwirken.

Christian Hausherr

Christian Hausherr

Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Betriebswirt (IWW), Wirtschaftsmediator und Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsberater (RWS)

Telefon: 0531 / 24480-57

Weitere Artikel von Christian Hausherr