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Eigenverwaltungsverfahren der VETRA Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Insolvenzplanbestätigung am 22.03.2020 erfolgreich aufgehoben

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Wolfsburg vom 30.04.2019 ist die vorläufige Eigenverwaltung über das Vermögen der VETRA Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Peter Steuerwald zum vorläufigen Sachwalter bestellt worden.

Der Geschäftsbetrieb des Speditionsunternehmens mit 38 Mitarbeitern ist zunächst in der vorläufigen Eigenverwaltung vom 30.04.2019 bis zum 31.07.2019 fortgeführt worden. Diese Betriebsfortführung setzte sich auch im eröffneten Eigenverwaltungsverfahren ab dem 01.08.2019 verbunden mit dem Ziel der Sanierung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens fort. Dieses ist nunmehr geglückt. So ist das Eigenverwaltungsverfahren nach rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan durch Beschluss zum 22.03.2020 aufgehoben worden.

Die Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens ist daher geglückt.