Restschuldbefreiung nach 3 Jahren

Die Restschuldbefreiung soll Schuldnern (natürliche Personen) einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen. Sie können auf Eigenantrag ein Insolvenzverfahren durchlaufen, an dessen Ende sie von ihren Verbindlichkeiten befreit werden. Aktuelle Änderung der Rechtslage!!! Der Deutsche Bundestag hat am 17.12.2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet. Für natürliche Personen, die einen Insolvenzantrag stellen, beträgt die Laufzeit bis …


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