Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in seinem Urt. v. 12.12.2013 – X R 39/10 erneut mit der Frage auseinandergesetzt, wann bei aus Sanierungsgewinnen resultierenden Steuerverbindlichkeiten ein Erlass aus Billigkeitsgründen in Betracht kommt. Voraussetzung ist zunächst, dass der Steuererlass darauf abzielt, den Rechtsträger vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Ein begünstigter …
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