Insolvenzanfechtung: Gleichstellung einer mehr als drei Monate gestundeten Forderung mit Gesellschafterdarlehen

Der Gesellschafter einer GmbH ist auch bei Austauschverhältnissen (beispielsweise einem Mietvertrag), dem Risiko der insolvenzrechtlichen Anfechtbarkeit nach § 135 InsO (Gesellschafterdarlehen) ausgesetzt. Wird eine Forderung aus einem Leistungsverhältnis mehr als drei Monate gestundet, ist sie anfechtungsrechtliche einem Gesellschafterdarelehen gleichzustellen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Juli 2019 – IX ZR 210/18 entschieden. Zum Fall: Die …


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