Geschäftsführerhaftung nach § 64 S. 1 GmbHG ist ein versicherter Anspruch im Rahmen einer Manager-Haftpflichtversicherung / D&O-Versicherung

Anmerkungen zum Urteil des BGH vom 18.11.2020, IV ZR 217/19 Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet und veranlasst der Geschäftsführer trotzdem masseschmälernde Zahlungen, kann und muss der Insolvenzverwalter diese Zahlungen nach § 64 Abs. 1 GmbHG zurückverlangen. Bislang war umstritten, ob diese Ansprüche gegen den Geschäftsführer von der ManagerHaftpflichtversicherung gedeckt sind oder nicht. Verschiedene Oberlandesgerichte hatten …

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden in der Insolvenz der Gesellschaft. Nicht nur gegen den Haftungsbescheid vorgehen, sondern gegen die zugrunde liegende Forderung.

Wenn eine GmbH Ihre Steuerschulden nicht bezahlt, kann die Finanzverwaltung einen Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer erlassen und ihn zur Zahlung der Steuerschulden heranziehen. Denn nach § 69 AO haften Geschäftsführer für diese Steuerschulden, soweit ihnen diesbezüglcih Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In dieser Situation wird regelmäßig vorgetragen, dass der Geschäftsführung keine schuldhafte Pflichtverletzung vorwerfbar …


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