Wer beim Händler eine neuwertige Sache kauft, die in den ersten 6 Monaten Mängel zeigt, muss nicht beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Das schreibt § 476 BGB vor. Der galt bisher aber nicht für gebrauchte Sachen, wie beispielsweise Gebrauchtwagen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch Gebrauchtwagenhändler bei Mängeln, die innerhalb …
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