Schutz von Genossenschaftsanteilen Durch die Neufassung des § 67c Genossenschaftsgesetz sollen Genossenschaftsanteile zukünftig dann nicht verwertet werden, wenn sie das Vierfache der Monatskaltmiete oder höchstens 2.000,00 € nicht übersteigen. Gilt auch für Verfahren vor dem 1.7.2014. Abschaffung des „vereinfachten Verfahren“ / Insolvenzverwalter statt Treuhänder Auch im IK-Verfahren heißt der Insolvenzverwalter jetzt Insolvenzverwalter und nicht …
„Änderungen im Insolvenzrecht der natürlichen Personen ab 01.07.2014“ weiterlesen